Top-Spielgeräte für öffentliche Kinderspielplätze

Aus Sicht der Eltern sind Kinderspielplätze Orte, an denen sich ihre Kleinen sicher austoben können. Für Kinder sind es Bereiche, auf denen sie die schönsten Abenteuer erleben können. Hier werden Klettergerüste zu Festungen, die erobert werden müssen, Balancierbalken zur wackligen Hängebrücke zwischen 2 Schluchten und Rutschen zu riesigen Achterbahnen. Wie der Spielplatz in deiner Kommune zum sicheren Abenteuerort wird, zeigen wir dir in diesem Beitrag. 

Das erwartet dich hier:

 

Sicherheit auf Spielplätzen: Was steckt hinter der DIN 1176?

Spielplatzgeräte für öffentliche Plätze müssen den Anforderungen der DIN EN 1176/77 entsprechen. Als öffentlicher Platz gelten Spielplätze in Schulen, Kindergärten, Parkanlagen sowie allen anderen Plätzen, die entweder gegen eine unbefugte Nutzung nicht ständig gesichert sind oder sich nicht auf privaten Grundstücken befinden.

Die DIN EN 1176/77 regelt sehr ausführlich, welche Anforderungen erfüllt werden müssen wie z. B. den Fallraum, die Fallhöhe und den nötigen Fallschutz.


++ Fallraum: Der sogenannte Fallraum ist der Bereich um ein Spielplatzgerät herum, der frei sein muss von anderen Gegenständen. Die Größe und die Ausmaße dieses Bereiches richten sich nach der Bauart sowie den Abmaßen des platzierten Spielplatzgeräts. Grundsätzlich kann man sagen, je höher ein Gerät ist, desto größer sind der Fallraum und die Art des Untergrundes im Fallraum. Überschneidungen von Fallräumen mehrerer Geräte sind nur in Ausnahmen zulässig und sollten vermieden werden.

Der Fallraum eines Spielplatzgerätes kann mittels folgender Formel berechnet werden:

Fallhöhe(in m)  + 0,75 m
1,50 m

Beispiel für ein 2 m hohes Klettergerüst:

2,00 m + 0,75 m
1,50 m

Der Fallraum ist demnach 1,83 m. Dieser Bereich muss in alle Richtungen frei von Gegenständen sowie mit entsprechendem Fallschutzmaterial gefüllt sein.

 

++ Fallhöhe: Dieses Maß gibt die max. Fallhöhe an, welche möglich ist, wenn eine Person von einem Bauteil des Spielplatzgeräts herunterfällt. Dabei ist die Fallhöhe in vielen Fällen nicht der höchste Punkt eines Spielplatzgeräts, sondern häufig die Strecke zwischen 2 Ebenen, die ein:e Nutzende:r ungebremst zurücklegen kann. Bei statischen Geräten ist diese Entfernung einfach zu messen. Bei Schaukeln gibt eine Formel die freie Fallhöhe an:

Abstand des Schaukelsitzes zum Drehpunkt x 0,5 + Abstand des Schaukelsitzes zum Boden
Beispiel:
2,00 m x 0,5 = 1,00 + 40 cm = 1,40 m freie Fallhöhe

 

++ Fallschutz: Der jeweilige Fallraum eines Spielplatzgerätes muss mit einem entsprechenden Fallschutzmaterial wie Rasen, Rindenmulch, Sand, Kies oder Fallschutzplatten gefüllt sein. Die Art und Güte dieses Materials richtet sich nach der freien Fallhöhe.

Bis zu einer Fallhöhe von 60 cm ist kein besonderer Fallschutz vorgeschrieben. Ab einer Höhe
von 60 -100 cm muss mind. ein natürlicher Boden vorhanden sein. Ab 100 cm müssen spezielle Materialien eingebracht werden.

Fallhöhe

mögliche Materialien

Schichtdicke

100-150 cm

Rasen

dicht gewachsen

150-200 cm

Holzschnitzel

30 cm

Rindenmulch

30 cm

Sand 0,2-2 mm gewaschen

30 cm

Rundkornkies 2-8 mm gewaschen

30 cm

Fallschutzplatten

je nach CIG Wert

200-300 cm

Holzschnitzel

40 cm

 

Rindenmulch

40 cm

 

Sand 0,2-2 mm gewaschen

40 cm

 

Rundkornkies 2-8 mm gewaschen

40 cm

 

Fallschutzplatten

je nach CIG Wert

 

Gut zu wissen: Sämtliche Sockel, Stützen und Befestigungsbauteile müssen ebenfalls mit entsprechendem Fallschutzmaterial bedeckt sein. Die Schichtdicke beträgt hier mind. 20 cm, wenn das Fundament abgeschrägt ist oder das Fundament durch Bauteile wirksam abgedeckt ist. Normale Fundamente müssen mit mind. 40 cm Schichtdicke abgedeckt werden.

 

 

Wartung von Spielplatzgeräten

Mit dem Betrieb von Spielplätzen kommen auf dich als Betreiber:in Pflichten in Bezug auf Wartung und Inspektion zu. Die Anforderungen ergeben sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach BGB, aus der DIN EN 1176/77 sowie aus der deutschen Rechtsprechung. Die Rechtsprechung verlangt vom Betreibenden ein geeignetes Sicherheitsmanagement. Die Sicherheit von Spielplätzen muss durch eine entsprechende Organisationsstruktur sichergestellt werden.

Gemäß DIN EN 1176/77 ist der Betreibende zu regelmäßigen Kontrollen des Spielplatzes verpflichtet. Die Bestandteile dieser Kontrollen sind wie folgt und sollten unbedingt dokumentiert werden:

  • tägliche bis wöchentliche visuelle Routineinspektion zur Erkennung offensichtlicher Mängel
  • spätestens alle 3 Monate eine operative Inspektion zur Bestandsaufnahme und Überprüfung
    der Geräte sowie Durchführung einfacher Wartungsarbeiten
  • jährliche Hauptinspektion zur Feststellung der allg. Betriebssicherheit, Standfestigkeit der Geräte und Mängelbeurteilung. Diese Hauptinspektion muss durch eine:n sachkundige:n Spielplatz-Prüfer:in durchgeführt werden.

 

 

Unsere 3 Klassiker für öffentliche Spielplätze

Damit Kinder bei ihren kreativen Rollenspielen unbegrenzt Spaß haben können, dürfen auf öffentlichen Spielplätzen Klassiker wie Klettergerüste, Schaukeln und Trampoline nicht fehlen - wie z. B. diese 3 spaßbringenden Geräte: 

 

Spielplatz-Klassiker Nr. 1: vielseitige Spielgeräte von Europlay

Klettern, Hangeln, Liegen - mit der Europlay Viereck-Kletteranlage mit Liegenetz haben mehrere Kinder gleichzeitig Spaß. An den Seiten sind eine Kletterwand, eine Sprossenwand und ein Kletternetz angebracht. 4 rote, lackierte, an Stahlkabeln aufgehängte Autoreifen schwingen an der Querseite. DIN zertifiziert kannst du die Europlay-Spieltürme auf jedem Spielplatz aufstellen.

  

 

Spielplatz-Klassiker Nr. 2: das Bodentrampolin

Schwerelos mit Schmetterlingen im Bauch! Das Eurotramp Kids Tramp „Playground XL“ bietet Sprungvergnügen pur! Ganz ohne Stolperquelle ist dieses Spielplatztrampolin mit einer feuerverzinkten Rahmenkonstruktion und einem extrem widerstandsfähigen Sprungtuch ausgestattet und kann darum das ganze Jahr draußen bleiben.

 

 

Klassiker Nr. 3: die Vogelnestschaukel

Schöner als Schaukeln alleine ist nur gemeinsames Schaukeln auf der Vogelnestschaukel aus Robinie. In diesem gemütlichen Schaukelsitz können gleich mehrere Kinder gleichzeitig vor Freude juchzen oder verträumt in den Himmel schauen.

 

 

 

Ob Schaukeln, Balanciergeräte, Klettergerüste oder Fallschutzmatten: Wir unterstützen dich bei deiner Spielplatzgestaltung! Bei Fragen zu den einzelnen Produkten, Preisen und Lieferterminen sowie Ausschreibungen und Angebotserstellungen stehen wir dir jederzeit zur Verfügung.

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