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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt, dass Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden entlang ihrer Lieferkette Maßnahmen ergreifen müssen, um Risiken für Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren, zu verhindern, zu mildern und Verstöße zu beheben.

Sport-Thieme und das LKSG

Ethisches und gesetzeskonformes Verhalten hat für die Sport-Thieme GmbH in der eigenen Geschäftstätigkeit und in den Beziehungen zu allen Geschäftspartnern und Kunden höchste Priorität.

Sport-Thieme bekennt sich zu ökologisch, sozial- und ethisch verantwortungsvollem Handeln. Unser Ziel ist es, unternehmerische Entscheidungen im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) zu treffen und so zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Die Sport-Thieme GmbH ist aufgrund seiner Unternehmensgröße nicht direkt davon betroffen, hat aber zahlreiche Unternehmen in seiner Kundschaft, die unmittelbar vom LkSG erfasst und verpflichtet sind, vertragliche Zusicherungen zum Schutz von Menschenrechten und umweltbezogenen Belangen entlang der Lieferkette einzuholen.

Für Unternehmen, die einen Nachweis benötigen, wie sich die Sport-Thieme GmbH ökologisch, sozial und ethisch aufgestellt hat, haben wir das Dokument „Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aufgestellt, das hier zum Download bereit steht.

Weitere Informationen

Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

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