Erste-Hilfe-Raum: Wer braucht einen?
Erste-Hilfe-Räume sowie das Sortiment an erforderlichem Erste-Hilfe-Material unterliegen einer gesetzlichen Regelung. In Kitas, Schulen und Hochschulen sind grundsätzlich geeignete Liegemöglichkeiten oder geeignete Räume mit Liegemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitsstättenverordnung besagt, dass Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Einrichtungen entsprechend der Unfallgefahren oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der ausgeübten Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe der Betriebe vorhanden sein müssen:
- In Betrieben mit mehr als 1.000 dort Beschäftigten
- In Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen
- Auf Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten
Erste-Hilfe-Räume: Diese Ausstattung ist erforderlich
Erste-Hilfe-Räume haben sowohl bauliche Anforderungen als auch Anforderungen an die Ausstattung. Neben Verbandmaterial nach DIN 13157 Typ C sollte ein Erste-Hilfe-Raum mit einer Krankenliege, Blutdruckmessgerät, elektronischem Fieberthermometer mit Schutzhüllen sowie Kühlkompressen, Splitter-Pinzette, Zeckenzange und weiteren sinnvollen Materialien ausgestattet sein.
Besonders wichtig: Legen Sie ein Verbandbuch bereit, in dem Unfälle dokumentiert werden können und kennzeichnen Sie den Erste-Hilfe-Raum in Ihrer Einrichtung mit dem Rettungszeichen "Erste Hilfe". Bestellen Sie jetzt die notwendige Ausstattung für die Erstversorgung in Schulsport und Vereinsport – Material für Ihren Erste-Hilfe-Raum kaufen Sie hier bei Sport-Thieme.