Verbandschränke-Kaufberatung: So finden Sie den richtigen Erste-Hilfe-Kasten für Ihre Einrichtung
Unfälle passieren täglich: ein Schüler stößt sich, ein Turner verstaucht sich den Fuß oder ein Arbeitnehmer schneidet sich mit der Schere! Ob Schule, Sportverein oder Betrieb: gut ist, wenn Sie das Verbandmaterial wie Pflaster, Fixierbinden, Verbandtücher und Kompressen gleich zur Hand haben. Doch welche Erste-Hilfe-Ausstattung ist nötig? Hier in unserem Einkaufsberater beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um Erste-Hilfe-Schränke.
- Wie viele Verbandschränke sind vorgeschrieben?
- Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 13157 und DIN 13169?
- Zusätzliches Material für Verbandschränke: Was macht Sinn?
- Wie lange ist der Inhalt eines Verbandkastens haltbar?
- Wo sind die Verbandschränke in Schulen anzubringen?
1. Wie viele Verbandschränke sind vorgeschrieben?
Die Arbeitsstätten-Verordnung, das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift schreiben vor, dass Betriebe eine Mindestmenge an Erste-Hilfe-Material in Verbandschränken oder Erste-Hilfe-Koffern bereit stellen müssen. Welche Erste-Hilfe-Ausstattung Sie für Ihre Schule, Ihren Verein, Ihre Einrichtung oder Ihren Betrieb benötigen, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Die erforderliche Erste-Hilfe-Ausstattung für Ihre Einrichtung entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Betriebsart |
Anzahl der Beschäftigten |
Verbandkasten-Inhalt DIN 13157 DIN 13169 |
Schule, Verein, Fitnessstudios, Behörden und Handelsbetriebe |
1-50 Beschäftigte 51-300 Beschäftigte je 300 weitere Beschäftigte |
1x - - 1x - 1x |
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe |
1-20 Beschäftigte 21-100 Beschäftigte je 100 weitere Beschäftigte |
1x - - 1x - 1x |
Baustellen |
1-10 Beschäftigte 11-50 Beschäftigte je 50 weitere Beschäftigte |
1x - - 1x - 1x |
Gut zu wissen: Ein großer Verbandkasten nach DIN 13169 kann auch durch 2 kleine Verbandkästen nach DIN 13157 ersetzt werden. DIN 13160 ist die Norm für Sanitätstaschen.
2. Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 13157 und DIN 13169?
DIN-Normen sind Empfehlungen des Deutschen Instituts für Normung und beziehen sich im Fall der Ersten-Hilfe-Ausstattung auf die Basisfüllung eines Erste-Hilfe-Schranks. Verbandschränke nach DIN 13157 sind sogenannte kleine Betriebsverbandschränke. Verbandschränke nach DIN 13169 sind sogenannte große Betriebsverbandschränke. Generell gilt: 1 großer Verbandschrank nach DIN EN 13169 kann inhaltlich durch 2 kleine nach DIN 13157 ersetzt werden.
3. Zusätzliches Material für Verbandschränke: Was macht Sinn?
Jede Einrichtung hat seinen ganz eigenen Schwerpunkt - auch bei Verletzungen. Gut ist, wenn Sie für die Menschen in Ihrer Institution vorsorgen. Unsere Empfehlung: Stocken Sie die Basisfüllung nach Ihren Bedürfnissen auf. Schüler benötigen häufig Pflaster und Kühlpacks, Sportler eher Kühlspray und Tapes, Büroangestellte eher Pflaster und Augenspülungen.
Wir haben Ihnen eine Liste von zusätzlichem Material zusammengestellt, das Sinn macht:
- Fieberthermometer (elektronisch mit Schutzhüllen)
- Kühlelemente
- Kalt-Sofortkompressen
- Splitter-Pinzette
- Zeckenzange
- Hände-Desinfektionsmittel
- Spenderkarton Einmalhandschuhe
- Augenspüllösungen
Übrigens: Schmerzmittel sind kein Erste-Hilfe-Material und gehören darum nicht in den Verbandkasten.
4. Wie lange ist der Inhalt eines Verbandkastens haltbar?
Sowohl in privaten Haushalten als auch in Betrieben, Behörden und Bildungseinrichtungen ist eine Überprüfung der Haltbarkeit von Erste-Hilfe-Material wichtig. Viele namhafte Hersteller gewähren mittlerweile eine Haltbarkeit von 5 bis 20 Jahren. Dennoch, prüfen Sie regelmäßig das Haltbarkeitsdatum der Verbandstoffe – damit Steriles im Notfall auch steril ist und das Pflaster bei Bedarf klebt.
Besonders wichtig: Ersetzen Sie verbrauchtes Material zeitnah! Zur Dokumentation eignet sich dafür ein elektronisches oder papierbasiertes Verbandbuch: Notieren Sie den Notfall und das dabei verbrauchte Material. Passende Nachfüllsets nach DIN 13157 oder DIN 13169 zur Wiederbefüllung erhalten Sie bei uns im Sport-Thieme Online-Shop.
5. Wo sind Verbandkästen in der Schule anzubringen?
Mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13157 Typ C muss an einer zentralen Stelle wie dem Sekretariat, dem Sanitätsraum oder dem Lehrerzimmer zugänglich sein. Weitere Verbandkästen gehören an Orten mit erhöhter Gefährdung der Schüler und Schülerinnen wie z. B. Turnhallen, Werkräume, naturwissenschaftliche Räume, Küchen und Werkstätten. Alle Verbandschränke sollten gut sichtbar, leicht zugänglich und schnell erreichbar sein. Das bedeutet höchstens 100 m oder 1 Geschosshöhe vom möglichen Unfallort entfernt. Die genaue Anzahl ist dabei abhängig von der Größe der Schule.
Ist Ihre Einrichtung gut ausgestattet? Verbandkästen leer und gefüllt, sowie Verbandschränke nach DIN 13157 und DIN 13169 und entsprechende Nachfüll-Sets finden Sie auf dieser Seite im Sport-Thieme Onlineshop.