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Was muss man für das Schwimmabzeichen machen?

Seit dem 01.01.2020 gelten bundesweit neue Regeln zur Abnahme von Schwimmprüfungen. 

Der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) hat diese neuen Prüfungsanforderungen gemeinsam mit den Landesvertretern der Kultusministerkonferenz KMK-Sport erarbeitet und erstmals gemeinsame Prüfungsbedingungen festgelegt. Ab sofort gelten in Schwimmvereinen und Schulen bundesweit dieselben Prüfungsbedingungen, so dass auch Sportlehrkräfte in Schulen zur Abnahme der Schwimmprüfungen berechtigt sind. 

Wir haben die sechs wichtigsten Änderungen in der neuen Schwimmen-Prüfungsordnung für euch zusammengestellt:

1. Ab sofort gibt es den "Deutschen Schwimmpass". Der "Deutsche Schwimmpass für Erwachsene" und das "Deutsche Jugendschwimmabzeichen" werden zu einem einzigen Schwimmabzeichen in den Stufen Bronze, Silber und Gold zusammengefasst. Das Design entspricht dem des bisherigen Jugendschwimmabzeichens. 

2. Die allgemein gültige Definition des sicheren Schwimmers lautet ab sofort: 

  • 15 Minuten ohne Halt und ohne Hilfen im tiefen Wasser schwimmen und dabei mindestens 200 m zurücklegen.
  • In Bauch- und Rückenlage schwimmen können.
  • Mindestens Paketsprung und Sprung kopfwärts beherrschen.
  • Sich unter Wasser orientieren können.

3. Anforderungen für die Schwimmprüfung "Seepferdchen" 

  • Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage (Ausführung in Grobform)
  • Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser. Schultertiefe gemessen an der Körpergröße des Prüflings.
  • Kenntnis von Baderegeln

4. Anforderungen für die Schwimmprüfung "Deutsches Schwimmabzeichen Bronze" 

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 200 m zurückzulegen, davon 150 m in Bauch oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 50 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten)
  • einmal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen eines Gegenstandes (z.B. kleiner Tauchring)
  • Ein Paketsprung vom Startblock oder 1 m-Brett
  • Baderegeln

5. Anforderungen für die Schwimmprüfung "Deutsches Schwimmabzeichen Silber"

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 20 Minuten Schwimmen. In die­ser Zeit sind mindestens 400 m zurückzulegen, davon 300 m in Bauch oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 100 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten)
  • zweimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eines Gegenstandes (z.B. kleiner Tauchring)
  • 10 m Streckentauchen mit Abstoßen vom Beckenrand im Wasser
  • Ein Sprung aus 3 m Höhe oder zwei verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe
  • Badregeln
  • Verhalten zur Selbstrettung (z. B. Verhalten bei Erschöpfung, Lösen von Krämpfen)

 

6. Anforderungen für die Schwimmprüfung "Deutsches Schwimmabzeichen Gold" 

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 30 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 800 m zurückzulegen, davon 650 m in Bauch oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 150 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten).
  • Startsprung und 25 m Kraulschwimmen
  • Startsprung und 50 m Brustschwimmen in höchstens 1:15 Minuten
  • 50 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit oder Rückenkraulschwimmen
  • 10 m Streckentauchen aus der Schwimmlage (ohne Abstoßen vom Be­ckenrand)
  • dreimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eines Gegenstandes (z.B. kleiner Tauchring) innerhalb von 3 Minuten
  • Ein Sprung aus 3 m Höhe oder 2 verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe
  • 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen
  • Baderegeln
  • Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbstrettung, einfache Fremdrettung)

Übergangsfrist für alte Pässe und Urkunden

Mit Inkrafttreten der Prüfungsordnung erhalten auch die neuen Schwimmpässe und Schwimmurkunden ihre Gültigkeit. Damit bundesweit eine reibungslose Umstellung gelingt, gilt für die Urkunden und Pässe eine Übergangsfrist von 12 Monaten bis zum 31.12.2020. So könnt ihr den Umstellungszeitraum für euren Verein oder eure Schwimmschule selbst bestimmen. 

Gut zu wissen: Für alle bereits abgelegten Schwimmprüfungen gilt Bestandsschutz. 

 

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