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Sportlärm: Welche Geräusche sind erlaubt?

Jubelnde Zuschauer, das Aufprallgeräusch des Balls, erhöhtes Verkehrsaufkommen bei Turnieren: Bei fast allen sportlichen Aktivitäten gehören Geräusche dazu. Und je nachdem, wie erfolgreich der Verein ist und wie viele Sportler und Zuschauer zugegen sind, können die Geräusche schnell zu einer Lärmbelästigung für die Anwohner*innen von Fußballstadien, Sportplätzen, Schwimmbädern und Co werden.

Gibt es in euren Sportstätten auch häufiger Beschwerden von Nachbarn? Wir zeigen euch, was die Sportanlagenlärmschutzverordnung dazu sagt und mit welchen Sportgeräten ihr Sportlärm entgegenwirken könnt.

 

Was ist Sportlärm?

Als Sportlärm bezeichnet die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) alle charakteristischen Lärmquellen von Sportanlagen wie

  • technische Einrichtungen (Lautsprecher)
  • Sportgeräte (Aufprallgeräusche von Bällen)
  • die Sporttreibenden selbst
  • die Zuschauer sowie
  • zur Anlage gehörender Verkehrslärm

  

Was besagt die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)?

Ob Sportlärm als erhebliche Belästigungen anzusehen ist, regelt die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Sie versucht einen Ausgleich zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner*innen und den Anforderungen des Sportbetriebes herzustellen. Die Verordnung enthält neben Immissionsrichtwerten auch das Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren. Im Januar 2017 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) zugunsten des Sports beschlossen. Sie sieht eine Höchstlautstärke von 50 db in den Ruhezeiten und 55 db außerhalb der Ruhezeiten vor. Zum Vergleich: 60 db entsprechen der Lautstärke eines Rasenmähers in einer Entfernung von 10 Metern.

Für Veranstaltungen auf dem Sportgelände gilt die Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImSchV übrigens nicht. Hier greift die Freizeitlärmrichtlinie des jeweiligen Bundeslandes.

Gut zu wissen: Die Geräuschimmissionen von Kinderspielplätzen, Kindertageseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen stellen nach Paragraf 22 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine schädlichen Umwelteinwirkungen dar. Sie müssen im Wohnumfeld in der Regel hingenommen werden, da sie dort "ortsüblich" sind.

 

Wer hilft bei Streitigkeiten um Sportlärm? 

Wenn die Anwohner*innen mit Beschwerden auf euch zukommen und ihr zu keiner Einigung gelangt, dann könnt ihr die für eure Region zuständige Umweltschutzbehörde (örtliches Umweltamt) hinzuziehen.

 

Maßnahmen gegen Sportlärm

Ein Nachbarschaftsstreit ist eine unschöne Angelegenheit – auch für Vereine. Da die Anwohner*innen wesentliche Überschreitungen der Dezibel nicht hinnehmen müssen, gilt es, sich möglichst gütig mit ihnen zu einigen und Maßnahmen gegen Sport-und Freizeitlärm zu treffen. Das können bauliche Maßnahmen wie eine dezentrale Aufstellung von Lautsprechern sein, ebenso wie eine Installation lärmmindernder Ballfangzäune oder Bodenbeläge. Auch Hecken und Schallschutzwälle gelten als gängige Maßnahmen gegen Sportlärm. Eine wirklich gute Ergänzung dazu sind übrigens geräuscharme Sportgeräte wie unsere Street Soccer-Courts

Habt ihr Erfahrungen mit Sportlärm und Nachbarschaftskonflikten in eurem Verein gemacht? Was für Maßnahmen habt ihr eingeleitet? Schreibt uns, damit andere Vereine von euren Erfahrungen profitieren können und den Sportbetrieb uneingeschränkt und ganz ohne Streit durchführen können! 

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