Lee schrieb:
Super stark
Bewertet am: 25 September 2019
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Kann ich die Matten auch bei einer Kletterhöhe von 3,80 m benutzen?
Wir können Matten als Fallschutz bis zu einer maximalen Fallhöhe von 2 Metern anbieten. Hierfür empfehlen wir jedoch Weichböden mit einer Stärke von mindestens 30 oder 40 cm.
Welcher DIN-Norm entsprechen diese Matten? Bei anderen Firmen geht der Fallschutz auch an den Seiten hinaus. Ist dies vorgeschrieben, oder reicht auch der Abschluss der Kletterwand direkt an den Seiten?
Dieser Weichboden ist nach der Norm CSN EN 12503-1 zertifiziert. In der Abbildung dient die Matte als Schutz gegen unbefugtes Beklettern der Kletterwand.
Bei Kletterwänden klettern die Nutzer mit einer Seilsicherung. Daher kein Fallschutz notwendig. Bei einer Boulderwand bis zu max. 300cm Bauhöhe ist Fallschutz aus seitlich 200cm überstehend gefordert.